SoundGuardian-Abmahnung wegen „Push Up“: Was Betroffene jetzt tun sollten

SoundGuardian Abmahnung wegen „Push Up“: Was Betroffene jetzt tun sollten

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Sie haben Post von der SoundGuardian GmbH bekommen? Man wirft Ihnen vor, den Song „Push Up“ ohne Lizenz in einem TikTok-Video verwendet zu haben, und fordert mehrere tausend Euro? Sie sind damit nicht allein und Sie sollten die Forderung keinesfalls ungeprüft begleichen.

Seit Monaten erreichen Selbstständige, Handwerksbetriebe, Gastronomen, Fitnessstudios, Influencer und Social-Media-Agenturen bundesweit Schreiben, die als „Abmahnung“, „Berechtigungsanfrage“ oder „Angebot zur Nachlizenzierung“ bezeichnet werden. Inhaltlich läuft es fast immer auf dasselbe hinaus: eine Zahlungsaufforderung im vier- bis fünfstelligen Bereich, verbunden mit einer kurzen Frist und der Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte.

In diesem Beitrag erkläre ich, was hinter diesen Schreiben steckt, an welchen Punkten sie rechtlich angreifbar sein können und warum die schnelle Überweisung oder die vorschnelle Unterschrift meist der teuerste Weg ist.

Wichtig vorab: Ignorieren Sie das Schreiben nicht, unterschreiben Sie aber auch nichts, bevor der Fall geprüft wurde. Notieren Sie sich die gesetzte Frist und holen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat ein – hier gelangen Sie direkt zum Kontaktformular.

Wer ist die SoundGuardian GmbH?

Die SoundGuardian GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, das nach eigener Darstellung Rechte an Musikaufnahmen von Labels und sonstigen Rechteinhabern übertragen bekommt und diese Rechte gegenüber Nutzerinnen und Nutzern sozialer Netzwerke durchsetzt. Zur Ermittlung von Nutzungen kommen nach Berichten aus der anwaltlichen Praxis automatisierte, teils KI-gestützte Recherchesysteme zum Einsatz, die insbesondere gewerblich wirkende Profile auf TikTok, Instagram und YouTube systematisch nach bestimmten Tonaufnahmen durchsuchen.

Die Schreiben werden teils direkt von der SoundGuardian GmbH versandt, teils über beauftragte Rechtsanwaltskanzleien. Betroffen sind längst nicht nur große Accounts: Auch kleine Betriebe mit wenigen hundert Followern erhalten Forderungen im vierstelligen Bereich.

Worum geht es bei „Push Up“?

„Push Up“ ist einer der Titel, die als Trend-Sound millionenfach auf TikTok und in Instagram Reels unterlegt wurden. Genau das macht solche Songs für Nachlizenzierungsforderungen interessant: Die Nutzungen sind zahlreich, leicht auffindbar und über die Sound-Suche der Plattformen sauber dokumentierbar.

Dem Schreiben liegt typischerweise ein Screenshot Ihres Videos bei. Der Vorwurf lautet, Sie hätten die Tonaufnahme zur Herstellung eines Videos verwendet und dieses anschließend öffentlich zugänglich gemacht – ohne die dafür erforderliche Lizenz. Sie sollen entweder eine gültige Lizenz nachweisen oder die Nutzung nachträglich „nachlizenzieren“.

Der juristische Kern: das Synchronisationsrecht

Der entscheidende Hebel ist nicht die bloße Wiedergabe von Musik, sondern die Verbindung von Tonaufnahme und Bewegtbild – juristisch: das Synchronisationsrecht. Hinzu kommen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG sowie das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers nach § 85 UrhG.

Das Argument der Anspruchsteller: Die Lizenzen, die TikTok und Meta mit der Musikindustrie geschlossen haben, decken private Nutzungen ab. Für kommerzielle Inhalte – sogenannten „Commercial UGC“, also Werbung, Produktvorstellungen oder Content von Unternehmensprofilen – stellen die Plattformen dagegen separate, deutlich kleinere Musikbibliotheken bereit (bei TikTok die „Commercial Music Library“). Wer einen Chart-Sound aus der allgemeinen Bibliothek für ein werbliches Video nutzt, bewegt sich nach dieser Lesart außerhalb der Plattformlizenz.

Merke: Dass ein Song in der TikTok-App auswählbar ist, bedeutet nicht automatisch, dass er für jede Art der Nutzung lizenziert ist. Das ist der Punkt, an dem viele Betroffene überrascht werden – und der Ausgangspunkt der Forderungen.

Abmahnung oder Berechtigungsanfrage – wo liegt der Unterschied?

Viele Empfänger sprechen von einer „SoundGuardian Abmahnung“. Juristisch handelt es sich häufig um eine Mischform, und dieser Unterschied ist alles andere als akademisch:

Klassische Abmahnung Berechtigungsanfrage / Nachlizenzierung
Ziel Unterlassung für die Zukunft Zahlung für die Vergangenheit
Unterlassungserklärung wird gefordert wird oft nicht gefordert
Anwaltskosten Erstattung nach § 97a UrhG teils gesondert geltend gemacht
Formanforderungen § 97a Abs. 2 UrhG keine gesetzlichen Vorgaben

Fehlt die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, liegt oft schon keine wirksame Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG vor. Das kann Auswirkungen darauf haben, ob überhaupt ein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten besteht. Umgekehrt gilt: Auch eine „nur“ als Anfrage formulierte Zahlungsaufforderung kann sich zu einem gerichtlichen Verfahren entwickeln, wenn Sie nicht reagieren.

Wie die Forderung von mehreren tausend Euro zustande kommt

Grundlage der Berechnung ist die Lizenzanalogie nach § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG. Der Gedanke: Sie sollen das zahlen, was vernünftige Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn Sie die Lizenz vorher ordnungsgemäß eingeholt hätten.

Zur Bemessung werden regelmäßig Faktoren herangezogen wie:

  • Bekanntheit des Titels und des Künstlers, Streamingzahlen
  • Art, Dauer und Intensität der Nutzung
  • Reichweite des Accounts und der konkreten Veröffentlichung
  • angenommener Nutzungszeitraum (oft in Monatspauschalen)
  • Größe und Branche des Unternehmens

In der Praxis werden je Titel häufig Beträge im Bereich von rund 2.000 bis 6.000 Euro angesetzt, bei mehreren Titeln entsprechend mehr; die Umsatzsteuer kommt hinzu. Ob diese Summen der Höhe nach angemessen sind, ist eine ganz andere Frage – und genau hier liegt regelmäßig der größte Hebel für die Verteidigung.

Diese Punkte können problematisch sein

Eine urheberrechtliche Forderung ist nur dann berechtigt, wenn jede Voraussetzung erfüllt ist. In der Prüfung solcher Schreiben zeigen sich immer wieder dieselben Schwachstellen:

1. Aktivlegitimation und lückenlose Rechtekette

Wer Ansprüche geltend macht, muss beweisen, dass er tatsächlich Inhaber der genau betroffenen Rechte ist. Musikrechte sind stark aufgesplittet: Komposition und Text (Verlag/GEMA), Tonaufnahme (Label), Rechte der ausübenden Künstler – und eben das Synchronisationsrecht für Social Media. Eine pauschale Bestätigung eines Labels genügt dafür nicht ohne Weiteres. Verlangt werden kann die Offenlegung der vollständigen Rechtekette („Chain of Title“) von den ursprünglichen Rechteinhabern bis zum Anspruchsteller. Ist diese Kette lückenhaft, wackelt die gesamte Forderung.

2. War die Nutzung wirklich „gewerblich“?

Die Forderung steht und fällt oft mit der Einordnung als kommerzielle Nutzung. Diese Einordnung ist keine Selbstverständlichkeit, nur weil ein Account als „Business-Konto“ geführt wird oder weil in der Bio eine Website verlinkt ist. Zu prüfen ist der konkrete Inhalt des Videos: Handelt es sich um Werbung, um ein Recruiting-Video, um einen rein privaten oder redaktionellen Beitrag, um ein Team-Video ohne Produktbezug? Auch die Frage, ob eine urheberrechtliche Schranke – etwa Zitat, Karikatur, Parodie oder Pastiche (§ 51, § 51a UrhG) – eingreift, kann im Einzelfall relevant sein.

3. Die Höhe der geforderten Lizenz

Bei der Lizenzanalogie ist der objektive Wert der Nutzung maßgeblich, nicht die Wunschvorstellung des Rechteinhabers. Entscheidend ist, was am Markt tatsächlich für eine vergleichbare Nutzung gezahlt wird. Für einen kurzen Hintergrund-Sound in einem einzelnen Reel eines kleinen Betriebs erscheinen vierstellige Beträge in vielen Fällen deutlich überhöht. Erschwerend kommt hinzu, dass es zu diesen speziellen Nachlizenzierungsfällen bislang nur sehr wenig veröffentlichte Rechtsprechung gibt – die angemessene Höhe ist also weitgehend ungeklärt und damit verhandelbar.

4. Wer hat das Video eigentlich hochgeladen?

Häufig stammt der Post von einer beauftragten Social-Media-Agentur, einer Werkstudentin oder einem externen Dienstleister. Das wirft Fragen der Haftung, der Zurechnung und möglicher Regressansprüche auf. Der Agenturvertrag sollte in diesen Fällen unbedingt geprüft werden – mehr dazu finden Sie auf meinen Seiten zum IT-Recht und zum Vertragsrecht.

5. Verjährung und Nutzungszeitraum

Urheberrechtliche Ansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren (§ 102 UrhG i. V. m. §§ 195, 199 BGB); für den sogenannten Restschadensersatz nach § 852 BGB gilt eine längere Frist. Zu prüfen ist außerdem, ob der zugrunde gelegte Nutzungszeitraum überhaupt belegt ist – oft wird schlicht geschätzt.

6. Die Beweislage

Ein Screenshot dokumentiert einen Moment, nicht zwingend die gesamte behauptete Nutzungsdauer, die Reichweite oder den kommerziellen Charakter. Auch hier trägt der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast.

7. Die Fallstricke im Kleingedruckten

Besonders heikel sind die beigefügten Erklärungen und „Vergleichsangebote“. Eine unterschriebene Unterlassungserklärung bindet Sie in der Regel 30 Jahre und ist strafbewehrt. Ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenzahlungsvereinbarung kann die Verjährung neu starten und Ihnen sämtliche Einwendungen abschneiden – auch solche, die Sie noch gar nicht kennen. Vorformulierte Erklärungen sind stets im Interesse der Gegenseite verfasst, nicht in Ihrem.

Was Sie sofort tun sollten – und was auf keinen Fall

Bitte nicht:

  • Ungeprüft zahlen. Die Zahlung ist praktisch nicht mehr rückholbar und kann als Anerkenntnis wirken.
  • Beigefügte Erklärungen unterschreiben – auch keine Ratenzahlungsvereinbarung.
  • Das Schreiben ignorieren oder Fristen verstreichen lassen.
  • Selbst telefonisch mit der Gegenseite verhandeln oder ausführlich schriftlich Stellung nehmen. Jede unbedachte Äußerung – etwa zum kommerziellen Zweck des Videos – kann später gegen Sie verwendet werden.
  • In Panik den gesamten Account löschen.

Sinnvoll ist dagegen:

  • Frist notieren und einen Puffer einplanen.
  • Beweise sichern: Screenshots des Videos, Upload-Datum, Insights/Reichweite, Kontotyp, ob der Beitrag beworben wurde, Verweildauer online.
  • Lizenzen prüfen: Bestand ein Abo bei einem Musikdienst wie Epidemic Sound, Artlist o. Ä.? Wurde die Commercial Music Library genutzt? Gibt es Vereinbarungen mit einer Agentur?
  • Unterlagen bündeln: vollständiges Schreiben inklusive Anlagen und Briefumschlag mit Poststempel.
  • Anwaltlich prüfen lassen – idealerweise durch eine im Urheber- und Medienrecht tätige Kanzlei.

Warum ein Anwalt bei einer SoundGuardian-Forderung sinnvoll ist

Bei Streitwerten im vier- bis fünfstelligen Bereich steht das Verhältnis von Beratungskosten zu möglicher Ersparnis in aller Regel klar auf Ihrer Seite. Eine anwaltliche Vertretung leistet insbesondere:

Prüfung, ob die Forderung überhaupt besteht. Aktivlegitimation, Rechtekette, gewerbliche Nutzung, Beweislage, Verjährung – erst diese Prüfung zeigt, ob Sie einer berechtigten Forderung oder einer überzogenen Zahlungsaufforderung gegenüberstehen.

Reduzierung der Summe. Wo dem Grunde nach etwas zu zahlen ist, geht es um die Höhe. Der Verweis auf marktübliche Lizenzsätze führt in der Praxis regelmäßig zu deutlich niedrigeren Beträgen als ursprünglich gefordert.

Formulierung der Antwort ohne Anerkenntnis. Eine anwaltliche Erwiderung wahrt Ihre Rechtsposition, bestreitet substantiiert und verlangt die Offenlegung der Rechtekette – ohne Ihnen Einwendungen abzuschneiden.

Modifizierte Unterlassungserklärung, falls erforderlich. Wird eine Unterlassungserklärung verlangt, gehört sie niemals in der vorgelegten Fassung unterschrieben, sondern in einer eng auf den konkreten Verstoß zugeschnittenen, abgewandelten Form – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Fristenkontrolle und Eskalationsmanagement. Sie erfahren, welches Risiko einer Klage oder einstweiligen Verfügung tatsächlich besteht und welche Kosten dabei drohen.

Regress und Zukunftssicherung. Wo eine Agentur oder ein Dienstleister verantwortlich ist, lassen sich Ansprüche sichern. Gleichzeitig wird Ihr Social-Media-Auftritt für die Zukunft rechtssicher aufgestellt – der beste Schutz gegen die nächste Forderung.

Ein wichtiger Hinweis zur Rechtsschutzversicherung: Viele Policen schließen das Urheberrecht aus oder decken es nur eingeschränkt. Fragen Sie dennoch nach – manche Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherungen bieten Bausteine für Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Häufige Fragen zur SoundGuardian-Abmahnung wegen „Push Up“

Muss ich zahlen, wenn ich das TikTok-Video mit „Push Up“ bereits gelöscht habe?

Die Löschung beseitigt einen möglichen Schadensersatzanspruch für die Vergangenheit nicht automatisch. Sie kann aber für die Frage der Wiederholungsgefahr und für eine Verhandlungslösung eine Rolle spielen. Ob überhaupt gezahlt werden muss und in welcher Höhe, ist eine Frage der Einzelfallprüfung.

Ist die Berechtigungsanfrage von SoundGuardian eine echte Abmahnung?

Nicht zwingend. Viele Schreiben enthalten Elemente einer Abmahnung, sind rechtlich aber eher als Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsangebot einzuordnen. Diese Einordnung hat Folgen für Kostenerstattungsansprüche und für die richtige Reaktion.

Ich habe den Song doch aus der TikTok-App ausgewählt – reicht das nicht?

Die Verfügbarkeit in der App ist kein Freibrief. Die Plattformlizenzen unterscheiden zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Für werbliche Inhalte stehen gesonderte Musikbibliotheken bereit.

Was passiert, wenn ich einfach nicht reagiere?

Möglich sind Mahnungen, ein gerichtliches Mahnverfahren, eine Zahlungsklage oder – bei Unterlassungsansprüchen – eine einstweilige Verfügung. Die Kosten steigen dann erheblich. Reagieren sollten Sie also in jedem Fall, nur eben überlegt.

Wie viel kostet die anwaltliche Prüfung?

Die Kosten bespreche ich vorab transparent mit Ihnen. Sie erfahren also bereits vor der Beauftragung, woran Sie sind. Schildern Sie mir Ihr Anliegen kurz über das Kontaktformular oder telefonisch – dann klären wir das Vorgehen und den Kostenrahmen.

Mein Dienstleister hat das Video gepostet – hafte ich trotzdem?

Gegenüber dem Rechteinhaber sind Sie als Accountinhaber regelmäßig Adressat der Ansprüche. Im Innenverhältnis kommen jedoch Regressansprüche gegen die Agentur in Betracht. Der zugrunde liegende Vertrag sollte geprüft werden.

Sie haben ein Schreiben der SoundGuardian GmbH erhalten? Ich prüfe Ihren Fall.

Senden Sie mir das Schreiben inklusive aller Anlagen – Sie erhalten kurzfristig eine erste Einschätzung und einen klaren Vorschlag zum weiteren Vorgehen.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung hängt maßgeblich vom Einzelfall ab. Stand: 7. August 2026.