Culpa Inkasso & Novasparkling – was Betroffene jetzt tun sollten

Culpa Inkasso Novasparkling: Was Betroffene jetzt tun sollten

Lesedauer: 10 Minuten

Update vom

Novasparkling hat ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Betroffene erhalten derzeit Schreiben der Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart, die im Auftrag der Margot Brands Limited zunächst 305,07 € und seit dem 23.09.2026 in engem Takt Zahlungserinnerungen über 249 € verschickt. Die wichtigste Botschaft vorab: Auch mit Inkasso gilt – ohne Vertrag keine Zahlungspflicht. Weil nun aber ein gerichtlicher Mahnbescheid droht, sollten Sie spätestens jetzt reagieren.

Zum neuesten Update: Zahlungserinnerungen über 249 € · Zum ersten Inkassoschreiben über 305,07 €

Was sich in den Mahnungen bereits angekündigt hatte, ist nun eingetreten: Die Margot Brands Limited hat in der Sache Culpa Inkasso Novasparkling mit dem Einzug der angeblichen Forderungen beauftragt. Uns liegen entsprechende Inkassoschreiben vor, die per E-Mail versandt wurden. Der Ton ist deutlich schärfer, es wird mit gerichtlichen Schritten und Zwangsvollstreckung gedroht. Lesen Sie hier den aktuellen Stand und wie Sie reagieren müssen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Inkassoschreiben begründet keine Zahlungspflicht. Wurde mit Novasparkling kein wirksamer Vertrag geschlossen, schulden Sie weder die 249 € noch Zinsen oder Inkassokosten.
  • Die Beweislast bleibt beim Anbieter. Daran ändert die Einschaltung eines Inkassounternehmens nichts.
  • Füllen Sie die beigefügte „Rückantwort“ nicht aus – sie enthält unter anderem ein Schuldanerkenntnis und fragt nach Arbeitgeber und Bankverbindung.
  • Jetzt reagieren statt abwarten: Ein Inkassounternehmen kann einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Ein frühzeitiger anwaltlicher Widerspruch dokumentiert, dass die Forderung bestritten ist – das ist auch für die Frage eines SCHUFA-Eintrags entscheidend.

Update 23.09.2026: Culpa Inkasso verschickt jetzt Zahlungserinnerungen über 249 €

Nur zwei Tage nach dem ersten Inkassoschreiben erhöht die Culpa Inkasso GmbH die Schlagzahl. Betroffene berichten uns von weiteren Schreiben mit der Überschrift „Inkasso Fallübernahme – Zahlungsaufforderung“, in denen auf das vorangegangene Schreiben Bezug genommen wird („In diesem Zusammenhang hatten wir Sie vor einigen Tagen bereits angeschrieben“). Gefordert wird eine Zahlung bis zum 06.10.2026 – angedroht wird, man werde dem Auftraggeber sonst „empfehlen, das gerichtliche Verfahren einzuleiten“.

An der Rechtslage ändert das nichts. Eine Forderung entsteht nicht dadurch, dass sie wiederholt geltend gemacht wird. Wurde mit Novasparkling kein wirksamer Vertrag geschlossen, besteht auch nach der fünften Erinnerung keine Zahlungspflicht. Die häufige Wiederholung ist ein Druckmittel, kein rechtliches Argument.

Auffällig: Jetzt werden nur noch 249 € gefordert

Das erste Schreiben vom 21.09.2026 bezifferte die Forderung auf 305,07 € – also 249 € Hauptforderung zuzüglich 0,45 € Zinsen und 55,62 € Inkassokosten. In der Zahlungsaufforderung vom 23.09.2026 ist der „GESAMTBETRAG“ plötzlich mit 249 € angegeben. Zinsen und Inkassokosten tauchen nicht mehr auf.

Für Betroffene ist das aus zwei Gründen interessant:

  • Die Forderungshöhe ist innerhalb von zwei Tagen widersprüchlich dargestellt worden. Wer zahlen würde, wüsste nicht einmal, welcher Betrag die Sache erledigt.
  • Die Inkassokosten werden hier nicht mehr beziffert. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch die 249 € nur geschuldet sind, wenn tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Hinzu kommt: Die Erinnerung nennt keinen konkreten Forderungsgrund mehr. Es fehlen Angaben zum Vertragsgegenstand und zum Datum des behaupteten Vertragsschlusses. Nach § 13a RDG müssen Inkassodienstleister bei der ersten Geltendmachung gegenüber Privatpersonen unter anderem den Namen des Auftraggebers, den Forderungsgrund und – bei Verträgen – den Vertragsgegenstand sowie das Datum des Vertragsschlusses mitteilen. Auch das ist ein Punkt, den ein Anwalt für Sie beanstanden kann.

So erkennen Sie die neue Zahlungsaufforderung

  • Betreff/Überschrift: „INKASSO FALLÜBERNAHME – ZAHLUNGSAUFFORDERUNG“
  • Auftraggeber in auffälliger Serienbrief-Schreibweise: „Firma/Margot Brands Limited//Central Hong Kong“
  • Unpersönliche Anrede aus einem Seriendruck („Sehr geehrte/r Herrn …“, „Sehr geehrte/r Herr/Frau …“) – ein Hinweis darauf, dass die Schreiben automatisiert und ohne individuelle Prüfung des Einzelfalls erzeugt werden
  • Zwei Bankverbindungen (KSK Böblingen und LBBW/BW-Bank Stuttgart) sowie ein Link „Jetzt online bezahlen“
  • Zahlungsfrist von wenigen Tagen (hier: 06.10.2026)
  • Der Hinweis, Rückfragen seien „ausschließlich über unser Schuldnerportal“ zu stellen
  • Eine Telefonnummer mit Servicezeiten von 8 bis 20 Uhr und die Aufforderung, sich „wegen einer eventuellen Ratenzahlung“ zu melden
  • Die Formulierung, man sei beauftragt, „Kraft der Gesetze alle notwendigen Maßnahmen und Verfahren einzuleiten“

Was die Formulierungen rechtlich bedeuten

Formulierung im SchreibenRechtliche Einordnung
„Kraft der Gesetze alle notwendigen Maßnahmen und Verfahren einzuleiten“ Ein Inkassounternehmen hat keine hoheitlichen Befugnisse. Es kann weder pfänden noch selbst vollstrecken, sondern nur Schreiben versenden und – für seinen Auftraggeber – ein gerichtliches Mahnverfahren betreiben.
„werden wir unserem Auftraggeber empfehlen, das gerichtliche Verfahren einzuleiten“ Eine Empfehlung, keine automatische Folge. Ob wirklich ein Mahnbescheid beantragt wird, entscheidet der Auftraggeber. Vorbereitet sein sollten Sie trotzdem.
„antworten Sie uns ausschließlich über unser Schuldnerportal“ Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Ein Widerspruch per Brief oder E-Mail an die im Schreiben genannte Anschrift ist wirksam – und für Sie besser dokumentierbar als eine Eingabe in ein fremdes Portal.
Aufforderung, telefonisch eine Ratenzahlung zu besprechen Eine Ratenzahlungsvereinbarung enthält typischerweise ein Anerkenntnis der Forderung und verursacht zusätzliche Kosten. Wer die Forderung für unberechtigt hält, sollte weder anrufen noch Raten anbieten.
„durch Ihren Zahlungsverzug“ Verzug setzt eine bestehende, fällige Forderung voraus (§ 286 BGB). Die bloße Behauptung des Verzugs begründet ihn nicht.

Gut zu wissen: Sie müssen nicht auf jede Erinnerung antworten. Ein einziger, anwaltlich formulierter Widerspruch dokumentiert dauerhaft, dass die Forderung bestritten ist. Das ist zugleich die Grundlage dafür, dass eine Meldung an Wirtschaftsauskunfteien unzulässig bleibt.

Update 22.09.2026: Das erste Inkassoschreiben über 305,07 €

Das erste Schreiben vom 21.09.2026 ging per E-Mail mit dem Betreff „Dringende Forderungssache – unbedingt reagieren!“ und einem angehängten PDF-Schreiben ein. Darin wurde die Forderung um Zinsen und Inkassokosten auf 305,07 € erhöht.

Die Forderung setzte sich wie folgt zusammen:

Forderungsaufstellung laut Culpa-Inkassoschreiben (21.09.2026) und rechtliche Einordnung
PositionBetragEinordnung
Hauptforderung („Mitgliedsbeitrag“) 249,00 € Besteht nur bei wirksamem Vertragsschluss, den der Anbieter beweisen muss.
Zinsen 0,45 € Verzugszinsen setzen eine bestehende, fällige Forderung und Verzug voraus (§ 288 BGB). Ohne Vertrag: kein Anspruch.
Inkassokosten: Grundvergütung (0,9 Geschäftsgebühr) 46,35 € Inkassokosten sind ein Verzugsschaden (§§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB). Gibt es keine Hauptforderung, gibt es auch keinen Verzug – und damit keine erstattungsfähigen Inkassokosten.
Inkassokosten: Auslagenpauschale 9,27 € Teilt das Schicksal der Hauptforderung.
Gesamtforderung 305,07 € Bei Zahlung innerhalb der Frist soll sich der Betrag auf 280,35 € „reduzieren“.

Zum angebotenen „Nachlass“ auf 280,35 €: Die Reduzierung ergibt sich schlicht aus dem gesetzlich vorgesehenen niedrigeren Gebührensatz bei sofortiger Zahlung (§ 13e RDG i. V. m. Nr. 2300 VV RVG). Ein echtes Entgegenkommen ist das nicht. Vor allem aber: Wer zahlt, obwohl kein Vertrag besteht, muss sein Geld anschließend selbst zurückfordern – gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Hongkong ist das in der Praxis kaum durchsetzbar. Lassen Sie sich von der Frist nicht unter Druck setzen.

Auch mit Inkasso gilt: Ohne Vertrag keine Zahlungspflicht

Ein Inkassounternehmen hat keine besseren Rechte als sein Auftraggeber. Es macht lediglich eine fremde Forderung geltend. Besteht die Forderung nicht, weil nie ein wirksamer Vertrag mit Novasparkling zustande gekommen ist, dann besteht sie auch gegenüber Culpa Inkasso nicht. Selbst wenn die Forderung abgetreten worden sein sollte, können Sie alle Einwendungen gegenüber dem neuen Gläubiger weiterhin geltend machen (§ 404 BGB).

Das bedeutet konkret:

  • Die Beweislast bleibt beim Anbieter. Der Hinweis auf eine „Portal-Anmeldung“ ist eine Behauptung, kein Beweis. Nachgewiesen werden müssen weiterhin Zeitpunkt, technische Protokolldaten und eine den Anforderungen des § 312j BGB entsprechende Bestellstrecke.
  • Ohne Hauptforderung keine Nebenforderungen. Zinsen, Mahngebühren und Inkassokosten hängen vollständig davon ab, dass die Hauptforderung besteht und Sie sich in Verzug befinden.
  • Ein Inkassoschreiben ist kein Titel. Die Ankündigung, „nach Ablauf der Frist“ werde das gerichtliche Verfahren empfohlen, ist eine Absichtserklärung – keine Vollstreckungsgrundlage.

Vorsicht beim Rückantwort-Formular: Nichts ankreuzen, nichts unterschreiben

Das den Inkassoschreiben beigefügte Formular „Rückantwort“ wirkt wie eine harmlose Formalität. Tatsächlich enthält es mehrere Optionen, die Ihre rechtliche Position erheblich verschlechtern können:

Option im FormularWas das rechtlich bedeutet
Die Gesamtforderung „wird hiermit ausdrücklich anerkannt“ Ein Schuldanerkenntnis. Das Formular weist selbst darauf hin, dass Sie damit regelmäßig Ihre Einwendungen verlieren – auch den Einwand, dass nie ein Vertrag bestand.
Ratenzahlungsvereinbarung „zzgl. Einigungsgebühr“ Ratenvereinbarungen enthalten typischerweise ein Anerkenntnis der Forderung und lösen zusätzliche Kosten aus.
Unterzeichnung einer notariellen Schuldurkunde Eine notarielle Urkunde mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist ein Vollstreckungstitel (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Damit könnte ohne Gerichtsverfahren vollstreckt werden.
Angabe von Arbeitgeber (mit Gehaltsabrechnung) und Bankverbindung Genau diese Angaben werden für eine spätere Lohn- oder Kontopfändung benötigt. Dazu sind Sie nicht verpflichtet.

Unsere klare Empfehlung: Füllen Sie das Formular nicht aus und senden Sie es nicht zurück. Ein Widerspruch sollte als eigenständiges Schreiben erfolgen – idealerweise durch einen Anwalt.

Drohung mit Zwangsvollstreckung: Was wirklich dahintersteckt

Die Ankündigung, bei „erfolgreichem Ausgang“ des gerichtlichen Verfahrens müsse mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden, ist zutreffend formuliert – aber eben nur für den Fall eines gerichtlichen Erfolgs. Ohne vollstreckbaren Titel ist keine Zwangsvollstreckung möglich (§§ 704, 794 ZPO). Weder der Anbieter noch das Inkassounternehmen können auf Ihr Konto oder Ihren Lohn zugreifen, nur weil sie eine Forderung behaupten.

Ernst nehmen sollten Sie die Ankündigung trotzdem. Registrierte Inkassodienstleister dürfen ihre Auftraggeber im gerichtlichen Mahnverfahren vertreten (§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO). Und im Mahnverfahren prüft das Gericht nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Ein Mahnbescheid kann also auch über eine unberechtigte Forderung ergehen.

Wenn ein gelber Umschlag kommt: Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen. Wer diese Frist versäumt, riskiert einen Vollstreckungsbescheid – und damit einen Titel, aus dem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann, selbst wenn die Forderung inhaltlich unbegründet ist. Kreuzen Sie im beiliegenden Formular an, dass Sie dem Anspruch insgesamt widersprechen, und lassen Sie sich umgehend beraten.

Droht ein SCHUFA-Eintrag durch Culpa Inkasso?

In der beigefügten Datenschutzinformation kündigt Culpa Inkasso an, Daten über fällige, nicht beglichene Forderungen an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln zu können, und verweist auf § 31 Abs. 2 BDSG. Zudem wird die Weitergabe von Adressdaten an einen Adressdienstleister beschrieben.

Die Voraussetzungen für eine solche Meldung sind jedoch eng. Insbesondere darf eine Forderung aus einer Mahnung ohne Titel nur dann gemeldet werden, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat (§ 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. d BDSG). Genau hier liegt ein entscheidender Grund, jetzt schriftlich und nachweisbar zu widersprechen: Wer die Forderung ausdrücklich bestreitet, entzieht einer Meldung an Auskunfteien die Grundlage. Wer schweigt, gibt dem Inkassounternehmen zumindest Argumentationsspielraum.

Warum Sie jetzt anwaltlich reagieren sollten – bevor der Mahnbescheid kommt

Auch wenn keine Zahlungspflicht besteht: Mit der Einschaltung eines Inkassounternehmens hat die Sache eine neue Stufe erreicht. Eine frühzeitige anwaltliche Reaktion hat jetzt mehrere Vorteile:

  • Die Forderung ist nachweisbar bestritten. Das ist die Grundlage gegen einen Eintrag bei Auskunfteien und dokumentiert Ihre Position für ein etwaiges Gerichtsverfahren.
  • Der Nachweis des Vertragsschlusses wird konkret eingefordert. Anbieter und Inkassounternehmen müssen Farbe bekennen: Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, Bestellstrecke.
  • Inkassokosten und Zinsen werden zurückgewiesen.
  • Ihre Daten bleiben geschützt. Die gesamte Korrespondenz läuft über die Kanzlei. Sie müssen weder Arbeitgeber noch Bankverbindung preisgeben und nicht selbst telefonieren.
  • Sie sind vorbereitet, falls doch ein Mahnbescheid kommt. Der Widerspruch kann sofort und fristgerecht eingelegt werden, der Fall ist bereits aufgearbeitet.
  • Sie gewinnen Ruhe. Statt auf jede weitere „letzte Aufforderung“ reagieren zu müssen, übernimmt die Kanzlei die Auseinandersetzung.

Was kostet die anwaltliche Abwehr des Novasparkling-Inkassos?

Die Kosten sind überschaubar und stehen von Anfang an fest. Sie richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem sogenannten Gegenstandswert. Maßgeblich ist hier die Hauptforderung von 249,00 €. Zinsen und Inkassokosten werden nicht hinzugerechnet. Selbst wenn man sie einbezöge, bliebe der Wert in derselben Gebührenstufe bis 500 €.

Anwaltskosten für die außergerichtliche Abwehr der Forderung (Gegenstandswert 249,00 €)
PositionBetrag
1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG66,95 €
Pauschale für Post und Telekommunikation, Nr. 7002 VV RVG13,39 €
Zwischensumme netto80,34 €
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG15,26 €
Gesamt95,60 €

Damit ist die komplette außergerichtliche Vertretung abgedeckt: die Prüfung Ihrer Unterlagen, der Widerspruch gegenüber Culpa Inkasso und der Margot Brands Limited, die Aufforderung zum Nachweis des Vertragsschlusses, die Zurückweisung von Zinsen und Inkassokosten, der Widerspruch gegen eine Meldung an Auskunfteien sowie die weitere Korrespondenz in dieser Sache. Die anwaltliche Hilfe kostet Sie damit weniger als ein Drittel dessen, was Culpa Inkasso von Ihnen verlangt.

Rechtsschutzversicherung: Besteht Vertragsrechtsschutz, übernimmt die Versicherung die Kosten grundsätzlich. Beachten Sie aber Ihre Selbstbeteiligung: Liegt sie über 95,60 €, lohnt sich die Inanspruchnahme der Versicherung in der Regel nicht. Die Deckungsanfrage stellen wir auf Wunsch für Sie.

Falls es doch zu einem Mahnbescheid kommt: Die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren und einem etwaigen anschließenden Gerichtsverfahren ist eine eigene Angelegenheit und wird gesondert abgerechnet. Über diese Kosten informieren wir Sie vorab. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr wird darauf teilweise angerechnet.

Checkliste: So reagieren Sie jetzt auf die Inkassoschreiben

  1. Nicht zahlen – auch nicht den „reduzierten“ Betrag und keine Teilzahlung.
  2. Keinen Link anklicken und den QR-Code nicht scannen.
  3. Die Rückantwort nicht ausfüllen und nichts unterschreiben.
  4. Nicht beim Inkassounternehmen anrufen. Mündliche Äußerungen lassen sich später nicht belegen und können missverstanden werden.
  5. Alles sichern: die Inkasso-E-Mail samt PDF, etwaige Briefumschläge sowie die ursprüngliche Novasparkling-Rechnung und alle Mahnungen.
  6. Schriftlich widersprechen – idealerweise durch einen Anwalt, alternativ selbst mit dem Textbaustein unten.
  7. Den Briefkasten im Blick behalten. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid im gelben Umschlag, läuft eine Frist von zwei Wochen.

Textbaustein: Widerspruch gegenüber Culpa Inkasso

Wenn Sie selbst reagieren möchten, können Sie folgenden Text anpassen und an das Inkasso senden. Bewahren Sie eine Kopie auf.

Betreff: Ihr Aktenzeichen [Aktenzeichen] – Auftraggeber Margot Brands Limited – Widerspruch Sehr geehrte Damen und Herren, der von Ihnen im Auftrag der Margot Brands Limited geltend gemachten Forderung widerspreche ich vollumfänglich. Ich bestreite, mit Ihrer Auftraggeberin einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben. Eine Zahlungspflicht besteht nicht. Sofern Sie an der Forderung festhalten, fordere ich Sie auf, den behaupteten Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen nachzuweisen, insbesondere durch Angabe von Datum und Uhrzeit, der verwendeten IP-Adresse, des Bestätigungsprotokolls sowie durch Vorlage der Bestellseite im Zeitpunkt der behaupteten Anmeldung. Zinsen und Inkassokosten weise ich zurück. Die Forderung ist ausdrücklich bestritten und nicht tituliert; einer Übermittlung meiner Daten an Auskunfteien widerspreche ich. Zugleich verlange ich nach Art. 15 DSGVO Auskunft über alle zu meiner Person gespeicherten Daten, einschließlich ihrer Herkunft und der Empfänger, sowie eine Kopie dieser Daten. Das von Ihnen übersandte Rückantwort-Formular werde ich nicht ausfüllen. Mit freundlichen Grüßen

Häufige Fragen zum Novasparkling-Inkasso

Muss ich an Culpa Inkasso zahlen?

Nur, wenn mit Novasparkling beziehungsweise der Margot Brands Limited tatsächlich ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wurde. Besteht kein Vertrag, besteht auch gegenüber dem Inkassounternehmen keine Zahlungspflicht – weder für die 249 € noch für Zinsen und Inkassokosten.

Darf Culpa Inkasso 55,62 € Inkassokosten verlangen?

Inkassokosten sind Verzugsschaden. Sie können nur verlangt werden, wenn die Hauptforderung besteht und Sie sich in Verzug befinden. Ohne Vertrag entfallen sie vollständig.

Was passiert, wenn ich die Frist im Inkassoschreiben verstreichen lasse?

Die Frist im Inkassoschreiben ist keine gesetzliche Frist. Nach ihrem Ablauf kann das Inkassounternehmen allerdings einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Deshalb empfiehlt es sich, die Forderung schon vorher nachweisbar zu bestreiten.

Kann Culpa Inkasso mein Konto oder meinen Lohn pfänden?

Nein, nicht ohne vollstreckbaren Titel. Einen solchen gibt es erst nach einem gerichtlichen Verfahren – etwa wenn Sie einem Mahnbescheid nicht rechtzeitig widersprechen – oder wenn Sie selbst eine vollstreckbare notarielle Urkunde unterschreiben.

Soll ich die beigefügte Rückantwort ausfüllen?

Nein. Das Formular enthält unter anderem ein Schuldanerkenntnis, eine Ratenzahlungsoption mit Zusatzkosten sowie Felder für Arbeitgeber und Bankverbindung. Widersprechen Sie stattdessen mit einem eigenen Schreiben.

Droht mir ein SCHUFA-Eintrag?

Eine Meldung an Auskunfteien ist bei einer nicht titulierten Forderung grundsätzlich unzulässig, wenn Sie die Forderung bestritten haben. Ein schriftlicher, nachweisbarer Widerspruch ist daher gerade jetzt sinnvoll.

Warum fordert Culpa Inkasso einmal 305,07 € und einmal 249 €?

Das erste Schreiben enthält Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten, die zwei Tage später versandte Zahlungsaufforderung nennt nur noch 249 € als Gesamtbetrag. Diese widersprüchliche Darstellung ändert nichts daran, dass ohne wirksamen Vertrag überhaupt keine Zahlungspflicht besteht.

Muss ich das Schuldnerportal von Culpa Inkasso nutzen?

Nein. Sie können der Forderung schriftlich an die im Schreiben genannte Anschrift widersprechen. Das ist für Sie sogar besser dokumentierbar als eine Eingabe im Portal des Inkassounternehmens.

Muss ich auf jede Zahlungserinnerung antworten?

Nein. Ein einziger klarer, nachweisbarer Widerspruch genügt. Weitere Erinnerungsschreiben begründen keine Zahlungspflicht und erfordern keine erneute Reaktion.

Was kostet die anwaltliche Hilfe gegen das Novasparkling-Inkasso?

Die außergerichtliche Abwehr der Forderung kostet nach dem RVG insgesamt 95,60 € inklusive Umsatzsteuer (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 249 € zzgl. Auslagenpauschale). Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz, übernimmt diese die Kosten abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.

Was tun, wenn ein Mahnbescheid wegen Novasparkling kommt?

Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen und im Formular ankreuzen, dass Sie dem Anspruch insgesamt widersprechen. Lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten.

Inkassoschreiben von Culpa Inkasso wegen Novasparkling erhalten?

Zum Festpreis von 95,60 € nach RVG prüfen wir Ihre Unterlagen, weisen die Forderung samt Inkassokosten zurück und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Anbieter und Inkassounternehmen – bevor ein Mahnbescheid kommt. Senden Sie uns einfach das Inkassoschreiben mit allen Anlagen und, falls vorhanden, die ursprüngliche Novasparkling-Rechnung.

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