Ich berate Unternehmen dort, wo Technik und Recht aufeinandertreffen: bei Datenschutz und DSGVO, bei IT- und Softwareverträgen, beim Einsatz von KI, im Urheber- und Medienrecht. Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, seit Jahren Fachautor im IT-Rechtsberater (ITRB) – mit über 20 Beiträgen zu genau den Themen, die auf meinem Schreibtisch landen.
Die meisten Anfragen erreichen mich unter Zeitdruck: ein Schreiben der Aufsichtsbehörde, eine Abmahnung, ein Sicherheitsvorfall, ein Vertragsentwurf, der morgen unterschrieben werden soll. Was in diesen Situationen zählt, ist nicht das längste Gutachten, sondern eine belastbare Einschätzung und eine klare Empfehlung. Drei Dinge prägen meine Arbeit:
Technische Themen und Probleme sind mir vertraut – Log-Dateien, Cloud-Architekturen und Tracking-Setups muss ich mir nicht erklären lassen. Das spart Ihnen Übersetzungsarbeit und verhindert rechtliche Ratschläge, die technisch gar nicht umsetzbar sind.
Sie erhalten eine Empfehlung mit Begründung und Risikoeinschätzung, nicht eine Aufzählung aller denkbaren Meinungen. Wo etwas rechtlich unsicher ist, sage ich das – und wie ich damit umgehen würde.
Als ITRB-Autor werte ich laufend aktuelle Entscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben aus – von NIS-2 über Cookie-Rechtsprechung bis zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf TikTok. Dieses Wissen fließt direkt in die Mandatsarbeit.
Abmahnung, Bußgeldanhörung, Datenpanne: Bei fristgebundenen Sachen wird priorisiert bearbeitet. Nennen Sie die Frist einfach direkt in Ihrer Anfrage.
Verarbeitungsverzeichnis, TOMs, Auftragsverarbeitung, Löschkonzepte, internationale Datentransfers, Beschäftigtendatenschutz, Auskunftsersuchen, Datenpannen und die Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden. Auch die unangenehmen Fälle: Post von der Aufsichtsbehörde und Datenpannen unter 72-Stunden-Druck.
SaaS- und Softwareverträge, Wartung und Support, Entwicklungs- und Agenturverträge, SLAs, Cloud-Nutzung, Open-Source-Compliance, IT-Projekte in der Krise – auf Anbieter- wie auf Kundenseite.
Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen: Rechtsgrundlagen und Datenschutz, Rechte an Trainingsdaten und Ergebnissen, Umgang mit Anbieterbedingungen, interne KI-Richtlinien und Verantwortlichkeiten.
Abmahnungen und Unterlassungserklärungen, Lizenzfragen bei Bildern, Musik und Videos – etwa bei Musik aus der TikTok- oder Instagram-Bibliothek –, Persönlichkeitsrechte, Influencer- und Agenturverträge, Werbung und Kennzeichnung.
NIS-2 und Meldepflichten, Sicherheitsvorfälle und Incident Response aus rechtlicher Sicht, Zusammenspiel von Vertrags-, Datenschutz- und Sicherheitsrecht.
Typische Mandanten: mittelständische Unternehmen, Software- und SaaS-Anbieter, IT-Dienstleister und Systemhäuser, Agenturen, Online-Händler, Arzt- und Zahnarztpraxen, Handwerksbetriebe mit Social-Media-Auftritt sowie Creator und Influencer.
Zum Honorar: Sie erhalten vor Mandatsübernahme eine klare Kostenindikation. Je nach Sache rechne ich nach Stundensatz, nach Festpreis für abgegrenzte Pakete – etwa die Prüfung einer Abmahnung oder ein Vertragswerk – oder nach dem RVG ab. Für laufende Betreuung sind monatliche Kontingente möglich.
Ob Abmahnung, Behördenschreiben, Vertragsentwurf oder eine grundsätzliche Frage zu Datenschutz und KI im Unternehmen: Schildern Sie mir kurz Ihren Fall, und Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und wie ich helfen kann.
Rechtsanwalt Brian Scheuch · Bürgerstr. 12B, 31275 Lehrte ·
kontakt@ra-scheuch.de
Beratung bundesweit – persönliche Termine in Lehrte bei Hannover, sonst per Telefon und Video.
Ja, die Beratung erfolgt bundesweit und ganz überwiegend digital – Telefon, Video und verschlüsselter Dokumentenaustausch. Persönliche Termine sind in Lehrte möglich.
Anfragen werden an Werktagen zeitnah beantwortet. Bei fristgebundenen Sachen – Abmahnung, Anhörung im Bußgeldverfahren, Datenpanne – nennen Sie die Frist bitte direkt in der Anfrage, damit die Bearbeitung entsprechend priorisiert werden kann.
Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine klare Kostenindikation. Abgerechnet wird je nach Sache nach Stundensatz, nach Festpreis für ein abgegrenztes Paket oder nach dem RVG. Für laufende Betreuung sind monatliche Kontingente möglich.
Sprechen Sie mich darauf an. In manchen Konstellationen ist die Kombination aus anwaltlicher Beratung und externer Datenschutzbeauftragung sinnvoll, in anderen ist eine Trennung der Rollen vorzugswürdig – das klären wir im Erstgespräch.
Ja. Agenturen, Software- und IT-Dienstleister sind ein erheblicher Teil meiner Mandantschaft – sowohl für die eigenen Verträge und AGB als auch für die rechtliche Absicherung von Kundenprojekten.
Ja. Nicht jede Frage braucht ein Gutachten. Oft genügt eine kurze, klare Einschätzung – und genau die bekommen Sie dann auch, ohne dass daraus ein Projekt gemacht wird.
Angaben zur Berufsbezeichnung, zuständigen Kammer und den berufsrechtlichen Regelungen finden Sie im Impressum. Die auf dieser Seite genannten Tätigkeitsschwerpunkte sind keine Fachanwaltsbezeichnungen.