Über mich

Rechtsanwalt Brian Scheuch – IT-Recht & Datenschutz

Brian Scheuch Datenschutzkonferenz Brüssel 2025

Ich berate Unternehmen dort, wo Technik und Recht aufeinandertreffen: bei Datenschutz und DSGVO, bei IT- und Softwareverträgen, beim Einsatz von KI, im Urheber- und Medienrecht. Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, seit Jahren Fachautor im IT-Rechtsberater (ITRB) – mit über 20 Beiträgen zu genau den Themen, die auf meinem Schreibtisch landen.

2017zugelassen als Rechtsanwalt
20+Fachbeiträge im ITRB
2016erste Fachveröffentlichung
DEbundesweite Beratung

Warum Mandanten zu mir kommen

Die meisten Anfragen erreichen mich unter Zeitdruck: ein Schreiben der Aufsichtsbehörde, eine Abmahnung, ein Sicherheitsvorfall, ein Vertragsentwurf, der morgen unterschrieben werden soll. Was in diesen Situationen zählt, ist nicht das längste Gutachten, sondern eine belastbare Einschätzung und eine klare Empfehlung. Drei Dinge prägen meine Arbeit:

Technisches Verständnis

Ich muss mir IT nicht erklären lassen

Technische Themen und Probleme sind mir vertraut – Log-Dateien, Cloud-Architekturen und Tracking-Setups muss ich mir nicht erklären lassen. Das spart Ihnen Übersetzungsarbeit und verhindert rechtliche Ratschläge, die technisch gar nicht umsetzbar sind.

Klartext

Entscheidungsreife Antworten

Sie erhalten eine Empfehlung mit Begründung und Risikoeinschätzung, nicht eine Aufzählung aller denkbaren Meinungen. Wo etwas rechtlich unsicher ist, sage ich das – und wie ich damit umgehen würde.

Am Puls der Entwicklung

Publizieren heißt: früh informiert sein

Als ITRB-Autor werte ich laufend aktuelle Entscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben aus – von NIS-2 über Cookie-Rechtsprechung bis zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf TikTok. Dieses Wissen fließt direkt in die Mandatsarbeit.

Tempo

Fristen sind das Geschäft

Abmahnung, Bußgeldanhörung, Datenpanne: Bei fristgebundenen Sachen wird priorisiert bearbeitet. Nennen Sie die Frist einfach direkt in Ihrer Anfrage.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte

Datenschutzrecht und DSGVO-Compliance

Verarbeitungsverzeichnis, TOMs, Auftragsverarbeitung, Löschkonzepte, internationale Datentransfers, Beschäftigtendatenschutz, Auskunftsersuchen, Datenpannen und die Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden. Auch die unangenehmen Fälle: Post von der Aufsichtsbehörde und Datenpannen unter 72-Stunden-Druck.

IT- und Softwarevertragsrecht

SaaS- und Softwareverträge, Wartung und Support, Entwicklungs- und Agenturverträge, SLAs, Cloud-Nutzung, Open-Source-Compliance, IT-Projekte in der Krise – auf Anbieter- wie auf Kundenseite.

KI-Recht und KI-Governance

Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen: Rechtsgrundlagen und Datenschutz, Rechte an Trainingsdaten und Ergebnissen, Umgang mit Anbieterbedingungen, interne KI-Richtlinien und Verantwortlichkeiten.

Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht

Abmahnungen und Unterlassungserklärungen, Lizenzfragen bei Bildern, Musik und Videos – etwa bei Musik aus der TikTok- oder Instagram-Bibliothek –, Persönlichkeitsrechte, Influencer- und Agenturverträge, Werbung und Kennzeichnung.

IT-Sicherheitsrecht

NIS-2 und Meldepflichten, Sicherheitsvorfälle und Incident Response aus rechtlicher Sicht, Zusammenspiel von Vertrags-, Datenschutz- und Sicherheitsrecht.

Typische Mandanten: mittelständische Unternehmen, Software- und SaaS-Anbieter, IT-Dienstleister und Systemhäuser, Agenturen, Online-Händler, Arzt- und Zahnarztpraxen, Handwerksbetriebe mit Social-Media-Auftritt sowie Creator und Influencer.

Veröffentlichungen (Auszug)

ITRB 2024

  • 290 Mio. Euro Bußgeld für rechtswidrige Datenübermittlung in die USA ITRB 2024, 251
  • Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ITRB 2024, 221
  • Forderung wirksamer Missbrauchsverhinderung statt Chatkontrolle ITRB 2024, 194
  • OLG Dresden: Persönlichkeitsrechtsverletzung bei TikTok auch ohne Namensnennung ITRB 2024, 165
  • EuGH: Zum Schadensersatz für rechtswidrige Werbe-E-Mails ITRB 2024, 113
  • BGH: Rückerstattung von Sportwetteinsätzen bei fehlender Zulassung ITRB 2024, 113
  • OLG Köln: Unzureichende Möglichkeit der Ablehnung von Cookies ITRB 2024, 85
  • BGH: Vorlagefrage zu irreführender Werbung mit „bequemer Kauf auf Rechnung“ ITRB 2024, 57
  • Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung durch das Max-Planck-Institut ITRB 2024, 31
  • Einstellung von Bußgeldverfahren des BfJ gegen X ITRB 2024, 31-32
Weitere Veröffentlichungen anzeigen (2023–2016)

ITRB 2023

  • VG Hannover: Rechtswidrige Videoüberwachung in Wettbüro ITRB 2023, 306
  • Forderung ungefilterten Zugangs zu Chatprotokollen durch Europol ITRB 2023, 282
  • EuGH: Kein erneutes Widerrufsrecht nach gratis Testphase ITRB 2023, 281

ITRB 2022

  • European Media Freedom Act ITRB 2022
  • Erweiterte Videoüberwachung am Bahnhof ITRB 2022

ITRB 2021

  • Kein Angemessenheitsbeschluss der EU für Großbritannien gem. Art. 45 DSGVO ITRB 2021, 150
  • LG Hamburg: Keine kostenpflichtige Rufnummer für Kundenhotline ITRB 2021, 127
  • Verpflichtende Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer auf eBay ITRB 2021, 102
  • LG Düsseldorf: Unzulässige Verbreitung eines „Prank-Videos“ ITRB 2021, 78
  • BVerfG: Ablehnung eines Eilantrags auf Rundfunkbeitragserhöhung ITRB 2021, 25
  • LG München: Wettbewerbswidriges Online-Stadtportal – muenchen.de ITRB 2021, 2-3

ITRB 2020

  • VG Mainz: Fehlende Substantiiertheit einer datenschutzrechtlichen Beschwerde ITRB 2020, 226
  • BGH: Vollständiger Zugang der Erben zum Facebook-Account ITRB 2020, 225

Weitere Publikationen

  • Autor des c’t Sonderhefts DSGVO (3. Auflage) 2018–2021
  • Rechtliche Aspekte der Vorsorge in Hinblick auf Daten und Accounts c’t 08/2017
  • Prüfungspflichten beim Verbot der Nutzung von Internet und E-Mail im Unternehmen RDV 05/2016
  • Anspruch auf Breitband? c’t 21/2016
  • Rechtliche Gegenwehr bei Identitätsdiebstahl c’t 23/2016

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Anfrage. Sie schildern Ihr Anliegen per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular und laden vorhandene Unterlagen hoch – bei fristgebundenen Sachen bitte mit Angabe der Frist.
  2. Erstgespräch. Wir klären den Sachverhalt, die rechtliche Ausgangslage und das Ziel. Sie erfahren, was zu tun ist, wie dringend es ist und was es kostet.
  3. Umsetzung. Ich übernehme die Korrespondenz, erstelle die Vertragsentwürfe oder vertrete Sie gegenüber Behörden und Gegenseite – und melde mich von selbst, wenn sich etwas tut.

Zum Honorar: Sie erhalten vor Mandatsübernahme eine klare Kostenindikation. Je nach Sache rechne ich nach Stundensatz, nach Festpreis für abgegrenzte Pakete – etwa die Prüfung einer Abmahnung oder ein Vertragswerk – oder nach dem RVG ab. Für laufende Betreuung sind monatliche Kontingente möglich.

Sie haben ein konkretes Anliegen?

Ob Abmahnung, Behördenschreiben, Vertragsentwurf oder eine grundsätzliche Frage zu Datenschutz und KI im Unternehmen: Schildern Sie mir kurz Ihren Fall, und Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und wie ich helfen kann.

Rechtsanwalt Brian Scheuch · Bürgerstr. 12B, 31275 Lehrte · kontakt@ra-scheuch.de
Beratung bundesweit – persönliche Termine in Lehrte bei Hannover, sonst per Telefon und Video.

Häufige Fragen zur Mandatierung

Beraten Sie auch außerhalb von Lehrte und der Region Hannover?

Ja, die Beratung erfolgt bundesweit und ganz überwiegend digital – Telefon, Video und verschlüsselter Dokumentenaustausch. Persönliche Termine sind in Lehrte möglich.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?

Anfragen werden an Werktagen zeitnah beantwortet. Bei fristgebundenen Sachen – Abmahnung, Anhörung im Bußgeldverfahren, Datenpanne – nennen Sie die Frist bitte direkt in der Anfrage, damit die Bearbeitung entsprechend priorisiert werden kann.

Was kostet die Beratung?

Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine klare Kostenindikation. Abgerechnet wird je nach Sache nach Stundensatz, nach Festpreis für ein abgegrenztes Paket oder nach dem RVG. Für laufende Betreuung sind monatliche Kontingente möglich.

Übernehmen Sie auch die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten?

Sprechen Sie mich darauf an. In manchen Konstellationen ist die Kombination aus anwaltlicher Beratung und externer Datenschutzbeauftragung sinnvoll, in anderen ist eine Trennung der Rollen vorzugswürdig – das klären wir im Erstgespräch.

Arbeiten Sie auch mit Agenturen und IT-Dienstleistern zusammen?

Ja. Agenturen, Software- und IT-Dienstleister sind ein erheblicher Teil meiner Mandantschaft – sowohl für die eigenen Verträge und AGB als auch für die rechtliche Absicherung von Kundenprojekten.

Behandeln Sie auch kleinere Anliegen?

Ja. Nicht jede Frage braucht ein Gutachten. Oft genügt eine kurze, klare Einschätzung – und genau die bekommen Sie dann auch, ohne dass daraus ein Projekt gemacht wird.

Angaben zur Berufsbezeichnung, zuständigen Kammer und den berufsrechtlichen Regelungen finden Sie im Impressum. Die auf dieser Seite genannten Tätigkeitsschwerpunkte sind keine Fachanwaltsbezeichnungen.