Vertragsrecht
Verträge sind das Rückgrat jedes Unternehmens. Ob Liefervertrag, Dienstleistungsvereinbarung, Kooperationsvertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen – die wirtschaftliche Substanz eines Unternehmens hängt maßgeblich davon ab, wie klar, durchsetzbar und risikoarm die zugrunde liegenden Verträge formuliert sind. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht unterstütze ich Unternehmen dabei, Verträge zu erstellen, zu prüfen und zu verhandeln – mit dem Ziel, Ihre wirtschaftlichen Interessen rechtlich abzusichern, bevor ein Konflikt entsteht.
Warum anwaltliche Unterstützung im Vertragsrecht wichtig ist
Ein Vertrag, der „irgendwie funktioniert“, zeigt seine Schwächen meist erst dann, wenn es darauf ankommt: bei Lieferverzug, Zahlungsausfall, Mängeln oder wenn ein Geschäftspartner sich plötzlich anders verhält als erwartet. Viele Unternehmen arbeiten mit Vorlagen aus dem Internet oder Klauseln, die über Jahre unverändert weitergereicht wurden – oft ohne zu wissen, dass sich Rechtsprechung und Gesetzeslage in der Zwischenzeit verändert haben und einzelne Klauseln längst unwirksam sind.
Eine anwaltliche Vertragsgestaltung schafft demgegenüber:
- Rechtssicherheit: Klauseln, die einer gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten, statt im Streitfall zu kippen
- Klarheit: Eindeutige Regelungen zu Leistung, Vergütung, Fristen und Verantwortlichkeiten, die Missverständnisse von vornherein vermeiden
- Verhandlungsstärke: Vertragsentwürfe, die Ihre Position von Beginn an stärken, statt nur auf Vorlagen der Gegenseite zu reagieren
- Wirtschaftlichen Schutz: Durchdachte Haftungs-, Gewährleistungs- und Kündigungsregelungen, die im Ernstfall tatsächlich greifen
Meine Leistungen im Vertragsrecht
Vertragserstellung. Ich erstelle für Sie individuelle Vertragswerke – von Einzelverträgen bis zu Rahmenverträgen und Vertragsmustern für wiederkehrende Geschäftsbeziehungen. Dabei orientiere ich mich nicht an Textbausteinen von der Stange, sondern an Ihrem konkreten Geschäftsmodell und den tatsächlichen Risiken Ihrer Branche.
Vertragsprüfung. Bevor Sie einen von der Gegenseite vorgelegten Vertrag unterschreiben, lohnt sich der Blick eines Anwalts: Welche Klauseln sind einseitig zu Ihren Lasten formuliert? Wo verstecken sich unangemessene Haftungsrisiken, ungünstige Kündigungsfristen oder Verlängerungsklauseln? Eine sorgfältige Prüfung deckt Risiken auf, bevor sie vertraglich bindend werden.
Vertragsverhandlung. Bei wichtigen Verträgen begleite ich Sie auch in der Verhandlung selbst – sei es im Hintergrund als Sparringspartner für Ihre Verhandlungsstrategie oder als direkter Ansprechpartner gegenüber der Gegenseite und deren rechtlicher Vertretung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Ich erstelle und aktualisiere AGB für den Einsatz gegenüber Unternehmen und Verbrauchern und sorge dafür, dass Ihre Klauseln der strengen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalten – ein Bereich, in dem viele Unternehmen unwissentlich mit unwirksamen Regelungen arbeiten.
Vertragsmanagement und laufende Beratung. Für Unternehmen mit wiederkehrendem Beratungsbedarf biete ich eine kontinuierliche Begleitung an – von der Aktualisierung bestehender Vertragswerke bis zur schnellen Einschätzung bei neuen Geschäftsbeziehungen.
Welche Vertragstypen ich für Unternehmen bearbeite
- Liefer- und Kaufverträge
- Dienstleistungs- und Werkverträge
- Kooperations- und Vertriebsverträge
- IT- und Softwareverträge, SaaS-Vereinbarungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B und B2C)
- Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
- Vertragsstrafenregelungen und Haftungsklauseln
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Erstgespräch: Ich kläre Ihren konkreten Bedarf – Neuerstellung, Prüfung eines vorliegenden Vertrags oder Begleitung einer Verhandlung.
- Analyse: Ich prüfe die relevanten Unterlagen und identifiziere rechtliche und wirtschaftliche Risikopunkte.
- Umsetzung: Sie erhalten einen konkreten Vertragsentwurf, eine Prüfliste mit Änderungsvorschlägen oder Unterstützung während der Verhandlung – je nach Auftrag.
- Abstimmung: Offene Punkte klären wir direkt mit Ihnen, damit der Vertrag am Ende nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich zu Ihrem Geschäft passt.
Warum Rechtsanwalt Brian Scheuch
Vertragsrecht ist kein Selbstzweck – ein guter Vertrag muss zur wirtschaftlichen Realität Ihres Unternehmens passen. Mit einem Schwerpunkt auf Vertrags-, IT- und Datenschutzrecht verbinde ich juristische Präzision mit einem klaren Blick für die praktischen Abläufe in Unternehmen, insbesondere im technologienahen Umfeld. Sie erhalten keine Textbausteine, sondern Verträge und Einschätzungen, die auf Ihr konkretes Geschäft zugeschnitten sind.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann lohnt sich ein anwaltlich erstellter Vertrag statt einer Vorlage aus dem Internet?
Sobald ein Vertrag für Ihr Unternehmen wirtschaftlich relevant ist – etwa bei wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen, größeren Auftragsvolumina oder branchenspezifischen Risiken – überwiegt der Nutzen einer individuellen, rechtssicheren Gestaltung die Kosten deutlich. Vorlagen bergen oft versteckte Lücken, die erst im Streitfall auffallen.
Wie lange dauert die Prüfung eines vorgelegten Vertrags?
Das hängt von Umfang und Komplexität ab. Bei überschaubaren Verträgen ist eine erste Einschätzung häufig innerhalb weniger Tage möglich – wichtig ist, mir ausreichend Vorlauf vor der geplanten Unterschrift einzuräumen.
Übernehmen Sie auch die Verhandlung mit meinem Geschäftspartner direkt?
Ja, je nach Wunsch entweder im Hintergrund als Berater für Ihre Verhandlungsstrategie oder als direkter Ansprechpartner gegenüber der Gegenseite.
Vertragsrechtliche Beratung anfragen
Ob Neuerstellung, Prüfung oder Verhandlungsbegleitung: Ich unterstütze Sie dabei, Verträge abzuschließen, auf die Sie sich verlassen können.