In Zeiten der Digitalisierung und der immer weiter wachsenden Datenmengen ist der Schutz persönlicher Daten von zentraler Bedeutung. Als Rechtsanwalt im Bereich Datenschutz berate ich Sie in allen Fragen rund um die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen von großer Wichtigkeit sind.
DSGVO – Die Europäische Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für Unternehmen und Organisationen von grundlegender Bedeutung. Ich helfe Ihnen dabei, die Anforderungen der DSGVO in Ihre Arbeitsprozesse zu integrieren, sei es durch die Erstellung von Datenschutzrichtlinien, das Aufsetzen von Verarbeitungsverzeichnissen oder durch die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Datenschutz im Unternehmen
Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Vertrauensbasis für Ihre Kunden und Partner. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Datenverarbeitungsprozesse zu überprüfen, Risiken zu minimieren und eine rechtskonforme Datenverarbeitung sicherzustellen. Dabei geht es auch um die Schulung Ihrer Mitarbeiter und die Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten.
Vertragsrechtliche Aspekte des Datenschutzes
In vielen Fällen sind Unternehmen verpflichtet, mit ihren Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten, sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen. Ich berate Sie bei der Ausgestaltung solcher Verträge und sorge dafür, dass Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit dem Datenschutz gewahrt bleiben.
Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben gemäß der DSGVO eine Reihe von Rechten, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. Ich berate Sie dabei, wie Sie auf Anfragen reagieren müssen und wie Sie die Rechte der betroffenen Personen respektieren, ohne Ihre betrieblichen Abläufe zu gefährden.